Augenklinik
Dr. med. J. Schönewolf
Gemeinschaftspraxis
J. Schönewolf / S. Reinhardt / M. Gaul / F. Schönewolf
Botox-Injektionen
Behandlungen mit Botox-Injektionen werden nun schon seit 15 Jahren durchgeführt.
Geringe Dosen erlauben es, Muskelaktivitäten im Gesichtsbereich zu reduzieren.
In den letzten Jahren werden zunehmend auch Behandlungen mit kosmetischer
Indikation durchgeführt. Durch Botox-Injektionen wird in verschiedenen Bereichen
des Gesichts eine Reduktion der Falten erreicht - und damit ein jüngeres Aussehen.
Sehr erfolgreich ist die Behandlung von Zornesfalten, Stirnfalten und "Krähenfüßen".
Im Gegensatz zu operativen Verfahren ist die Botox-Wirkung reversibel und damit
besser steuerbar, eine Wiederholungsbehandlung ist 2-3 mal pro Jahr erforderlich.
Die Injektionen haben keine dauerhaften Nebenwirkungen, auch nicht bei einer
längeren Behandlung.
Botox-Injektionen bei kosmetischer Indikation gehören leider nicht zum
Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenkassen.
Unter der Voraussetzung, dass eine kosmetische Indikation vorliegt, bieten wir
deshalb Botox-Injektionen für alle Versicherten der Gesetzlichen
Krankenkassen als privatärztliche Leistung an.
Wenn Sie weitere Fragen haben, so können Sie uns zu den Sprechzeiten anrufen.
Eine E-Mail können Sie uns natürlich auch schicken.
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